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Immobilie steuerfrei verkaufen: So umgehen Sie die Spekulationssteuer 2025

Häuserzug in Villingen-Schwenningen. Beim verkauf sollte man die Spekulationssteuer im Blick behalten.

Wer eine Immobilie besitzt und über einen Verkauf nachdenkt, sollte einen Punkt keinesfalls übersehen: die sogenannte Spekulationssteuer. Sie kann beim Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung schnell zu einer erheblichen steuerlichen Belastung führen – bis zu 45 % des Gewinns sind möglich. Doch das muss nicht sein. Wer rechtzeitig plant, kann seine Immobilie steuerfrei verkaufen.

Gerade in Regionen wie Villingen-Schwenningen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis, wo viele Menschen Immobilien geerbt oder als Kapitalanlage erworben haben, ist das Wissen über steuerfreie Verkaufsfristen entscheidend.

Was genau ist die Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern bezeichnet die Einkommensteuer auf Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen, geregelt in § 23 EStG.
Wird eine Immobilie innerhalb bestimmter Fristen mit Gewinn verkauft, fällt dieser Gewinn unter den persönlichen Einkommensteuersatz, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Je nach Höhe des Einkommens kann die Steuerbelastung bis zu 45 % des Gewinns betragen.

Die 10-Jahres-Regel bei Vermietung

Wer eine nicht selbst genutzte Immobilie verkauft – etwa ein vermietetes Objekt – muss die sogenannte 10-Jahres-Frist beachten. Das bedeutet: Zwischen Kaufdatum und Verkaufsdatum müssen mindestens zehn Jahre liegen, damit der Gewinn steuerfrei bleibt.

Beispiel:
Ein Eigentümer kauft 2015 eine Wohnung zur Vermietung.
Verkauft er sie frühestens 2026, ist der Gewinn steuerfrei.
Ein Verkauf in 2024 würde dagegen eine Besteuerung des Gewinns auslösen.

Ausnahme bei Eigennutzung: Drei Kalenderjahre

Bei Eigennutzung gelten günstigere Regeln:
Wurde die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren selbst bewohnt, bleibt der Gewinn steuerfrei.

Wichtig: Es müssen keine vollen 36 Monate sein – entscheidend ist die Verteilung über drei Kalenderjahre.

Beispiel:
Einzug im Dezember 2022 → durchgehende Nutzung 2023 → Verkauf im Januar 2024
→ Eigennutzung liegt in 2022, 2023 und 2024 vor → keine Spekulationssteuer

Nutzung durch Kinder kann steuerlich helfen

Auch wenn Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen, kann der Verkauf steuerfrei sein – wenn Ihr Kind dort unentgeltlich wohnt und Sie in dieser Zeit Kindergeld beziehen.
Diese Konstellation gilt steuerlich als Eigennutzung. Bedingung: Keine Mieteinnahmen.

Das ist besonders relevant für Eigentümer, deren Kinder studieren oder in Ausbildung sind, z. B. in Villingen, Freiburg oder Tübingen.

Erbschaft: Wann beginnt die Spekulationsfrist?

Bei einer geerbten Immobilie stellt sich die Frage: Beginnt die 10-Jahres-Frist mit dem Erbfall?

Antwort: Nein. Die Frist beginnt mit dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser. Der Erbe übernimmt diese Besitzzeit (Fußstapfenprinzip).

Beispiel:
Ihr Vater kauft 2012 ein Haus, Sie erben es 2022 → Verkauf 2023 → steuerfrei, da die 10 Jahre erfüllt sind.

Tipp: Besonders bei Erbengemeinschaften lohnt sich die genaue Prüfung der Besitzdauer.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Wird die Spekulationsfrist nicht eingehalten, muss der Gewinn versteuert werden – und zwar mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Bei höheren Einkommen: bis zu 45 %, plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Beispiel:
Verkaufsgewinn: 100.000 €
→ Steuerlast kann über 40.000 € betragen

Hinweis: Es gibt eine Freigrenze von 1000 € pro Jahr. Wird diese überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Diese Kosten mindern den steuerpflichtigen Gewinn

Wenn Spekulationssteuer anfällt, lassen sich bestimmte Kosten vom Gewinn abziehen – und so die Steuerlast senken:

  • Maklerprovision
  • Notar- und Grundbuchkosten
  • Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung

Wichtig: Diese Kosten sind nur relevant, wenn der Gewinn steuerpflichtig ist. Bei einem steuerfreien Verkauf sind sie steuerlich nicht absetzbar.

Fazit: Steuerfrei verkaufen mit Strategie.

Die Spekulationssteuer ist kein Randthema – sie kann über viele tausend Euro entscheiden. Wer frühzeitig plant, kann legal die Spekulationssteuer vermeiden und seine Immobilie steuerfrei verkaufen.

Ob durch Einhaltung der 10-Jahres-Frist, durch Eigennutzung oder durch spezielle Regelungen bei Erbschaft – wer seine Optionen kennt, trifft klügere Entscheidungen.
Insbesondere im Raum Villingen-Schwenningen und im Schwarzwald-Baar-Kreis lohnt sich ein genauer Blick – gern auch gemeinsam mit einem Experten.

Quellen:

ImmobilienScout24 – Steuern beim Hausverkauf 👉 https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/hausverkauf-steuern.html

Evernest – Spekulationssteuer für Immobilien 👉 https://www.evernest.com/de/ratgeber/immobilienverkauf/spekulationssteuer-fuer-immobilien/

Immoverkauf24 – Spekulationssteuer-Rechner & Infos 👉 https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/spekulationssteuer/

Volksbank Raiffeisenbank – Spekulationssteuer bei Immobilien 👉 https://immobilien.vr.de/immobilien/immobilie-verkaufen/spekulationssteuer-bei-immobilien.html

Sparkasse – Spekulationssteuer einfach erklärt 👉 https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/wohnen/immobilie-veraeussern/spekulationssteuer.html